OLG Düsseldorf: Gemeinsames Sorgerecht

Das OLG Düsseldorf hat in seiner Entscheidung vom 07.12.2017 klargestellt, dass die gemeinsame elterliche Sorge dann ihre Grenzen findet, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass die Eltern auch künftig nicht in der Lage sein werden, ihren Streit konstruktiv und ohne gerichtliche Auseinandersetzungen beizulegen. In einem solchen Fall ist das Festhalten am gemeinsamen Sorgerecht dem Kindeswohl nicht zuträglich. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, bei welchem die Eltern bereits acht familiengerichtliche Kindschaftsverfahren geführt haben und eine Umgangsregelung nur mit wiederholter familiengerichtlicher Hilfe möglich wurde.

OLG Düsseldorf, 07.12.2017, Az. II-1 UF 151/17